Extra Garantie für Dein neues Produkt

Garantieerklärung gemäß § 479 I BGB:

Die verlängerte Garantie kann nur optional bei der Bestellung dazu gekauft werden. Diese gilt für den jeweiligen Artikel, bei dem die Option ausgewählt wurde.

Die Garantie umfasst das eigentliche Produkt. Verschleißteile oder Zubehör sind nicht durch die Garantie abgedeckt. Vertragspartner ist die MOTEA GmbH, Oststraße 36, 51674 Wiehl. Sie gilt europaweit.

Produkte, die mit der Garantieverlängerung erworben werden, mit Material- oder Verarbeitungsmängeln werden für die angegebene Zeit z.B. 3 Jahre ab Kauf oder 4 Jahre ab Kauf, nach Ermessen von MOTEA repariert oder ersetzt.

Bei normaler Abnutzung, Verschleiß (Rollen), Farbabweichungen durch UV-Strahlen oder bei Schäden durch unsachgemäße Nutzung kann MOTEA keinen Ersatz garantieren. Auch Beschädigungen durch Fremdeinwirkungen wie Steinschlag, Werkzeug, Reinigunsmittel fallen nicht unter die Garantie. Mechanische Teile müssen einmal pro Jahr gefettet oder geschmiert werden.

Die Garantie gilt nur für den Erstkäufer und ist bei Weiterverkauf nicht übertragbar.

Bitte folgende Punkte beachten:

  • Um die verlängerte Garantie im Reklamationsfall anzuwenden muss der Kundenservice kontaktiert werden um eine Reparatur zu vereinbaren.
  • Es können nur vollständig eingesandte Artikel bearbeitet werden.
  • Ohne Kaufnachweis (Rechnung, Lieferschein) kann keine Reklamation bearbeitet werden.

Das gesetzliche Gewährleistungsrecht (Mängelhaftung) wird durch die Garantie nicht eingeschränkt.

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